Zusage oder Absage: entscheiden Sie sich

Wenn alle Gesprächstermine absolviert und alle Informationen für ein Beschäftigungsverhältnis ausgetauscht wurden, dann naht die endgültige Entscheidung des Arbeitgebers. Aber auch Sie selbst müssen eine Entscheidung treffen, ob Sie die ausgeschriebene Stelle überhaupt antreten wollen. Im Idealfall können Sie selbst aus einer Vielzahl von Stellen auswählen. Und selbst wenn Sie zuerst eine Absage von einem Arbeitgeber enthalten, kann Ihr gesamtes Auftreten während des Bewerbungsverfahrens noch zu einem späteren Zeitpunkt zu einem positiven Ergebnis führen.
Treffen Sie selbst eine Entscheidung für oder gegen eine Stelle
Wenn Sie von einer Stelle nicht 100 % überzeugt sind, dann überlegen Sie gut, ob Sie das Arbeitsangebot annehmen. Sie dürfen sich keinesfalls vom Arbeitgeber oder von Dritten unter Druck setzen lassen. Allerdings gibt es häufig ökonomische und gesellschaftliche Zwänge, die man als Arbeitnehmer kaum ignorieren kann. Manchmal muss man erst mal einen Job annehmen, von dem man nicht 100 % überzeugt ist.

Das große Problem als Bewerber ist, dass man nicht schon vollständig über die tatsächliche Arbeit und das Betriebsklima informiert ist; das erfahren Sie erst in der täglichen Arbeitspraxis. Wenn Ihnen eine neu angetretene Stelle nicht zusagt, dann kostest es erneut Mühe und Zeit, relativ zeitnah eine andere Stelle zu suchen. Eine Stelle kann sich aber auch als viel positiver erweisen als Sie zuerst gedacht haben.
„Jede Entscheidung für eine Stelle kann sich als positiv oder negativ erweisen. Aber das sollte Sie nicht daran hindern, zeitnah eine Entscheidung zu treffen.“
Wenn Sie im Laufe eines Bewerbungsverfahrens merken, dass eine Stelle Ihnen nicht zusagt, dann sagen Sie dem Arbeitgeber so schnell wie möglich ab. So kann dieser sich auf die interessierten Mitbewerber konzentrieren. Auch wenn Sie einem Arbeitgeber eine Zusage geben und andere Bewerbungsverfahren aber noch offen sind, sollten Sie den anderen Arbeitgebern möglichst sofort absagen. Mit so einer Fairness geben dem Arbeitgeber die Chance, andere geeignete Bewerber zu finden.
Eine Zusage, aber der Wunsch-Arbeitgeber entscheidet sich erst später
Eine gegenseitige Zusage, die jeweils aus voller Überzeugung erfolgt, ist für beide Seiten sehr positiv und häufig der Beginn einer besonders fruchtbaren Zusammenarbeit. Sie können sich freuen, und diese Freude können Sie dem Arbeitgeber auch mitteilen. Problematisch wird es, wenn Sie einen Wunsch-Arbeitgeber erkoren haben und dieser sich noch nicht entschieden hat.

Denn im Normalfall bewerben Sie sich bei vielen Arbeitgebern um eine neue Stelle. So kann es natürlich vorkommen, dass Sie von einigen Arbeitgebern schon Zusagen bekommen, während Sie bei anderen Arbeitgebern noch vor dem ersten Vorstellungsgespräch stehen oder auf Rückmeldungen warten, unter anderem von Ihrem Wunsch-Arbeitgeber. Dann müssten Sie quasi dem zusagenden Arbeitgeber bezüglich der Vertragsunterschrift etwas hinhalten. So eine Hinhaltetaktik funktioniert aber nicht über Wochen und ist dem Arbeitgeber gegenüber auch nicht fair.
Ihnen wird eine Absage erteilt
Absagen gehören zum Bewerben dazu. Sie können eine Absage erhalten, obwohl Sie für die Stelle auch geeignet wären. Aber der Arbeitgeber muss sich nun mal für eine Bewerberin entscheiden. So können Details den Ausschlag geben; manchmal lassen sich diese Details auch gar nicht mehr objektivieren.
Eine Enttäuschung über eine Absage ist völlig normal, vor allem wenn es sich beim absagenden Arbeitgeber um Ihren Wunsch-Arbeitgeber handelt. Vielleicht sind Sie jedoch auch etwas erleichtert, weil Sie gar nicht so 100 Prozent vom absagenden Arbeitgeber überzeugt waren. Wenn Sie eine schriftliche Absage erhalten, dann können Sie durchaus noch einmal telefonisch nach Absagegründen fragen.
„Absagen gehören zum Bewerben leider dazu, weil die Arbeitgeber die große Auswahl haben und nicht jeder Bewerberin eine Zusage erteilen können.“

Bei jeder Absage sollten Sie freundlich bleiben, auch wenn Sie enttäuscht sind. Denn manchmal sieht man sich eben doch zwei Mal im Leben: So kann es sein, dass Sie sich zu einem späteren Zeitpunkt auf eine andere Stelle beim Arbeitgeber bewerben. Oder der Arbeitgeber kommt von sich aus auf Sie zu, weil beispielsweise der eingestellte Top-Kandidat noch absagt oder während der Probezeit gekündigt wird. Diese erneute Kontaktaufnahme ist allerdings nur dann möglich, wenn Sie nicht im Negativen auseinander gehen.
Ihnen wird abgesagt, aber Sie bekommen eine andere Stelle angeboten
Mit einer Absage können Sie auch gleichzeitig eine Zusage bekommen – so paradox das klingen mag. Aber gerade größere Arbeitgeber haben einen hohen Personalbedarf durch die normale Fluktuation oder auch durch Erweiterungen. Wenn dem Personalentscheider Ihr Leistungsprofil zusagt und Sie als Fachkraft unbedingt an den Arbeitgeber binden will, dann wird dieser manchmal intern nach geeigneten Stellen für Sie suchen. Es kann auch sein, dass Sie für die ausgeschriebene Stelle über- oder unterqualifiziert sind und Ihnen eine andere Ihren Qualifikationen entsprechende Stelle angeboten wird.
„Von manchen Arbeitgebern bekommen Sie nach einer Absage auch eine alternative Stelle angeboten. Aber Sie sollten dann erst mal überlegen, ob Sie diese Stelle wirklich haben wollen.“
Auf jeden Fall sollten Sie um Bedenkzeit bitten, wenn Ihnen so eine Alternative überraschend angeboten wird. Von Arbeitgeberseite sollte so eine Bedenkzeit keinerlei Problem darstellen. Besonders wenn die Anforderungen und die Aufgaben der angebotenen Stelle sich stark von der ersten Stelle unterscheiden, sollten Sie um ein weiteres Gespräch bitten, damit Sie später nicht aus allen Wolken fallen, wenn von Ihnen etwas verlangt wird, was Sie nicht können oder möchten.

Darüber hinaus kann es vorkommen, dass der Arbeitgeber zwar aktuell keine alternativen Stellen anbieten kann, aber in absehbarer Zukunft vergleichbare Stellen zu besetzen sind, so dass er gerne Ihre Bewerbungsunterlagen für mögliche Vakanzen behalten möchte. Wenn Sie nicht anderweitig zusagen und der Arbeitgeber für Sie in Frage kommt, dann können Sie auf jeden Fall zustimmen, dass Ihre Bewerbungsunterlagen behalten werden. Das ist zwar keine Garantie für eine spätere Einstellung, aber wenn der Arbeitgeber ein interessantes Arbeitsangebot anzubieten hat, dann können Sie sich dieses interessiert anhören.
Zudem können Sie sich zu einem späteren Zeitpunkt auch leichter auf diese Bewerbungsunterlagen und den zugehörigen Ansprechpartner beziehen, wenn Sie initiativ eine geeignete Stelle bei diesem Arbeitgeber gefunden haben. In einigen Fällen springt der Bewerber, der den Vorzug vor Ihnen erhalten hat, auch kurzfristig ab oder kündigt schon während der Probezeit. Dann wird man Sie unter Umständen schnell kontaktieren und Ihnen doch die gewünschte Stelle antragen.
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